!! WIR BREMSEN ERST, WENN GOTT UNS EIN ZEICHEN GIBT !!

Freitag, 10. Januar 2020

Redaktionsgeheimnis gilt auch für Inhaber von Blogs

Das Redaktionsgeheimnis gilt auch für Bloggerinnen und Blogger. Das stellt das Justizministerium in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage klar. Anlass für die Anfrage der SPÖ-Abgeordneten Katharina Kucharowits war der im November bekanntgewordene Versuch des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), das Handy der NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper zu beschlagnahmen.

„Medieninhaber – und damit auch Personen, die selbst einen Blog betreiben – fallen unter den Schutz des Redaktionsgeheimnisses nach Paragraf 31 MedienG“, heißt es in der Beantwortung durch den am Dienstag aus dem Amt geschiedenen Justizminister Clemens Jabloner. Auch Betreiberinnen und Betreiber von Facebook-Seiten sind Medieninhaber und damit vom Redaktionsgeheimnis umfasst. Personen, die ein Blog nicht selbst betreiben, fallen allerdings nicht unter diesen Schutz.

Schon im November verwies die Staatsanwaltschaft darauf, dass die Beschlagnahmung von Krispers Handy rein rechtlich nicht möglich gewesen wäre, weil die Abgeordnete ein Blog betreibt und damit dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses unterliegt. Die Staatsanwalt habe die Beschlagnahmung des Handys damals abgelehnt, da es aus ihrer Sicht zum damaligen Zeitpunkt keinen Anhaltspunkt dafür gegeben habe, dass die inkriminierte Übermittlung des Dokuments via Mobiltelefon erfolgt wäre, heißt es nun in der Anfragebeantwortung.

Quelle: ORF

Hold fast!

Keine Kommentare: