Das geht raus an alle, denen ich tagtäglich auf der B54 ausgeliefert bin.
Beginnt eine Geschwindigkeitsbeschränkung, dann wird sie mit so einem Schild
angezeigt. Im Falle der B54 kann hier ein 70er oder 80er stehen. Endet die Geschwindigkeitsbeschränkung, dann kommt folgendes Schild zur Anwendung.
Das heißt, dass ab diesem Schild wieder ein 100er gilt.
Der Beginn und das Ende eines Überholverbots werden so angezeigt:
Und jetzt die Herausforderung für viele Verkehrsteilnehmer. Gibt es beide Einschränkungen gemeinsam, dann werden sie durch dieses Schild aufgehoben.
Ab da gilt wieder der 100er. Und Überholen ist auch wieder erlaubt.
Apropos Überholen: Ab folgendem Schild dürfen diese Fahrzeuge überholt werden: Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Motorkarren und seit der 21. StVO-Novelle auch Mopedautos.
Und wer es mir nicht glaubt, der kann hier nachlesen. Zwischendurch schleichen sie einfach nur durch die Gegend. Ich könnte auszucken!!
Hold fast!






Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen